Haben Sie gewusst, dass es im Jahr 2017 über 100.000 Privatinsolvenzen in Deutschland gab?
Wenn Sie Kunden Zahlungsfristen einräumen, müssen Sie sicher sein, dass die Personen, mit denen Sie eine Geschäftsbeziehung eingehen, kreditwürdig sind. Mit Personenauskünften können Sie nicht nur Name und Adresse der Person verifizieren, sondern auch prüfen, ob die Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt.
Personenauskünfte helfen Ihnen zudem dabei, Ausfallrisiken bei Ihren B2B-Geschäften realistisch einzuschätzen, indem Sie einen Überblick über alle Unternehmen erhalten, bei denen eine natürliche Person Geschäftsführer ist (Geschäftsführersuche) oder an denen sie Anteile hält (Gesellschaftersuche). Voraussetzung ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 f Datenschutz-Grundverordnung.